Grossrat

    Seit Juni 2002 vertrete ich im Grossrat die Politik der SVP. Dies tue ich als Mitglied der Geschäftsleitung der Justizkommission und als Leiter der Oberaufsicht der Generalstaatsanswaltschaft. Hier finden Sie meine Vorstösse im bernischen Parlament.

    In der Demokratie übt das Volk die höchste rechtsetzende Gewalt im Staate aus. Dieses überträgt jedoch einen Teil seiner Befugnisse der von ihm gewählten Volksvertretung. Im Kanton Bern ist dies der Grosse Rat.

    Der Grosse Rat ist die Legislative (gesetzgebende Behörde) des Kantons Bern. Die 160 Mitglieder des Kantonsparlamentes werden alle vier Jahre (1998, 2002, 2006, 2010...) von den Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Der Grosse Rat wird im Proporz (Verhältniswahlrecht) gewählt.

    Am 9. April 2006 wurden erstmals nur noch 160 Grossrätinnen und Grossräte ins Kantonsparlament gewählt (früher 200). Am 22. September 2002 hatten die Stimmberechtigten des Kantons Bern an der Urne die Verkleinerung des Grossen Rates beschlossen.

    Der Kanton Bern ist in neun Wahlkreise aufgeteilt (bei den Wahlen 2006 waren es deren acht). Die Zahl der Grossratsmandate in den Wahlkreisen basiert auf der Bevölkerungszahl.

    Wahlberechtigt und wählbar sind alle im Kanton Bern wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger ab 18 Jahren. Der Kanton Bern zählte 2002 rund 675 000 wahlberechtigte Frauen und Männer. Nicht ins Kantonsparlament wählbar sind die Mitglieder des Regierungsrates und der kantonalen richterlichen Behörden sowie das Personal der kantonalen Zentral- und Bezirksverwaltung.


    News aus dem Grossrat
    Mehr Infos zum Grossen Rat finden Sie unter www.be.ch/gr



    2007