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In der Demokratie übt das Volk die höchste
rechtsetzende Gewalt im Staate aus. Dieses überträgt jedoch einen Teil seiner
Befugnisse der von ihm gewählten Volksvertretung. Im Kanton Bern ist dies der
Grosse Rat.
Der Grosse Rat ist die Legislative
(gesetzgebende Behörde) des Kantons Bern. Die 160 Mitglieder des
Kantonsparlamentes werden alle vier Jahre (1998, 2002, 2006, 2010...) von den
Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Der Grosse
Rat wird im Proporz (Verhältniswahlrecht) gewählt.
Am 9. April 2006 wurden erstmals nur noch 160
Grossrätinnen und Grossräte ins
Kantonsparlament gewählt (früher 200). Am 22. September 2002 hatten die
Stimmberechtigten des Kantons Bern an der Urne die Verkleinerung des Grossen
Rates beschlossen.
Der Kanton Bern ist in neun Wahlkreise aufgeteilt (bei den Wahlen 2006 waren es deren
acht). Die Zahl der Grossratsmandate in den Wahlkreisen basiert auf der
Bevölkerungszahl.
Wahlberechtigt und wählbar sind alle im Kanton
Bern wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger ab 18 Jahren. Der
Kanton Bern zählte 2002 rund 675 000 wahlberechtigte Frauen und Männer. Nicht
ins Kantonsparlament wählbar sind die Mitglieder des Regierungsrates und der kantonalen
richterlichen Behörden sowie das Personal der kantonalen Zentral- und
Bezirksverwaltung.
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